Die Gasmangellage: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Schweiz ist bei der Gasversorgung vollständig auf Importe angewiesen. Eine Gasmangellage zählt daher zu den Risiken für die wirtschaftliche Landesversorgung. Im Gegensatz zum Strom gibt es keine Mindestverbrauchsgrenze. Somit können auch kleinere Betriebe betroffen sein.
Welche Massnahmen im Ernstfall gelten, hängt von der Verwendung des Gases ab. Unternehmen, die Gas überwiegend für Produktionsprozesse einsetzen, müssen mit einer Kontingentierung rechnen. Wird Gas hingegen hauptsächlich für Raumwärme oder Warmwasser genutzt, können stattdessen Vorgaben zur maximalen Raumtemperatur gelten. Betreiber von Zweistoffanlagen müssen unter Umständen auf einen Alternativbrennstoff umsteigen oder ihre Anlage abschalten.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welcher Kategorie sie zugeordnet werden. Die Verantwortung für die korrekte Einteilung liegt beim Betrieb selbst.
Nicht immer ist diese Zuordnung eindeutig. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihren Gasverbrauch transparent zu analysieren und korrekt einzuordnen. Mithilfe der Auswertung von Gaslastgängen sowie gezielten Wärme-, Dampf- und Durchflussmessungen schaffen wir die Grundlage für fundierte Entscheidungen und eine optimale Vorbereitung auf mögliche Vorgaben.