Installationen nach dem sogenannten Nullung Schema III stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und entsprechen schon lange nicht mehr dem Stand der Technik. Electrosuisse hat in Zusammenarbeit mit EIT.swiss und VSEK einen kompakten Informationsflyer erarbeitet, der Elektrofachleute dabei unterstützt, Hauseigentümer sachlich über den Sanierungsbedarf zu informieren.
Warum ist Nullung Schema III problematisch?
Bei dieser historischen Installationsform übernimmt der Neutralleiter, früher Nullleiter die Schutzleiterfunktion. Schon ein einziger Fehler – z.B. ein unterbrochener Neutralleiter, eine vertauschte Verdrahtung oder eine fehlende Brücke zwischen N und PE – kann dazu führen, dass Gehäuse spannungsführend werden. Die automatische Abschaltung im Fehlerfall ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Auch die Nachrüstung von RCDs ist technisch kaum realisierbar. Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromschlägen, Bränden und Sachschäden.

Broschüre «Sanierung von Installationen nach Nullung Schema III»
Die Broschüre gibt einen praxisnahen Überblick über typische Fehlerbilder und erklärt, wann eine Sanierung aus technischer und rechtlicher Sicht notwendig ist.
Bestellung gedruckter Exemplare
Die Broschüre kann ebenfalls bestellt werden. Die maximale Bestellmenge pro Kunde beträgt 50 Exemplare.
Rechtlicher Hintergrund
Verantwortlich für die Sicherheit einer elektrischen Anlage ist der Installationseigentümer. Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) sowie der Starkstromverordnung (SR 734.2) müssen elektrische Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen keine Gefahr darstellen. Wenn Installationen nach Nullung Schema III diese Anforderungen aufgrund von Alterung und Manipulation nicht mehr erfüllen, besteht kein Bestandesschutz mehr. Zudem wurde bereits 2018 für betroffene Anlagen die Kontrollperiode auf fünf Jahre verkürzt, was den Handlungsdruck zusätzlich erhöht. Sicherheitsnachweise werden in vielen Fällen nicht mehr ausgestellt. Die ESTI-Weisung Nr. 225 präzisiert die gesetzlichen Vorgaben und macht deutlich: Die Sanierung von Schema-III-Installationen ist unumgänglich.

Fachartikel electra.ch «Installationen nach Nullung Schema III: Zeit für die Sanierung»
Mit der ESTI-Weisung Nr. 225 gehen die Bemühungen um die Sanierung veralteter und gefährlicher Elektroinstallationen in eine nächste Runde. Elektrofachkräfte sind angehalten, Eigentümer von Installationen mit Nullung Schema III über die möglichen Gefahren aufzuklären und Wege zur Sanierung aufzuzeigen.
