Korrekte Verrechnung elektrischer Energie
Öffentlich-rechtliche Tätigkeiten der Eichstelle E16 bei Electrosuisse
Als eine durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) ermächtigte Eichstelle für elektrische Energie und Leistung führen wir Eichungen und Stichprobenprüfungen an Elektrizitätszählern und Messwandlern (Strom- und Spannungswandlern) in den Räumlichkeiten unserer Eichstelle E16 durch (Standort Fehraltorf).
Der Geltungsbereich der Tätigkeit umfasst Elektrizitätszähler und vorgeschaltete Messwandler, die im Rahmen der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV; SR 941.251) zur Abrechnung von Elektrizität in Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie verwendet werden.
Da es sich bei diesen Tätigkeiten um eine staatliche respektive öffentlich-rechtliche Tätigkeit handelt, hat der Gesetzgeber einheitliche Gebühren in der Eichgebührenverordnung (SR 941.298.1) festgelegt.
Gesetzlicher Vollzug rund um den Elektrizitäts-/Wirkenergiezähler
Gilt für alle im Geltungsbereich der EMmV verwendeten Elektrizitätszähler, insbesondere auch für Elektrizitätszähler, die in intelligenten Messsystemen nach Stromversorgungsverordnung (SR 734.71) oder in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch verwendet werden:
- Administration der Lose von Elektrizitäts-und Wirkenergiezählern bis zu einer Losgrösse von 5 000 Zählern pro Los
- Prüfung der Stichproben gemäss den Vorschriften und Eichfehlergrenzen der EMmV
- Periodische Nacheichung von Elektrizitäts- und Wirkenergiezählern mit elektronischem Messwerk
- Revision und Nacheichung von Elektrizitätszählern mit mechanischem Messwerk
- Unabhängige Befundprüfungen nach Artikel 29 Messmittelverordnung (SR 941.210) bei einer Beanstandung der Messergebnisse
- Gebührenberechnungen und Mengenrabatte für eine oder mehrere Verwenderinnen pro Los gemäss Eichgebührenverordnung
- Gebührenberechnungen und Mengenrabatte für Nacheichungen gemäss Eichgebührenverordnung
Gesetzlicher Vollzug rund um den Messwandler
Gilt für alle im Geltungsbereich der EMmV verwendeten Messwandler:
- Ersteichungen für das Inverkehrbringen von Strom- und Spannungswandlern
- Periodische Nacheichungen an Strom- und Spannungswandlern
- Unabhängige Befundprüfungen nach Artikel 29 Messmittelverordnung (SR 941.210) bei einer Beanstandung der Messergebnisse
- Gebührenberechnungen und Mengenrabatte für Erst- und Nacheichungen gemäss Eichgebührenverordnung
Zusätzliche privatrechtliche Dienstleistungen der Electrosuisse
- Allgemeine Beratung
- Rollout-Begleitung von Elektrizitäts- und Wirkenergiezählern mit Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung
- Qualitätsüberwachung und -kontrolle neuer Elektrizitäts- und Wirkenergiezähler (Annahmeprüfung)
- Privatrechtliche Kalibrierung und Prüfung von Elektrizitätszählern und Messwandlern, die nicht im Geltungsbereich der EMmV eingesetzt werden, auf Anfrage auch vor Ort
- Umweltgerechte Entsorgung alter/defekter Elektrizitätszähler (auf Anfrage)
- Abhol- und Auslieferservice
- Reparatur & Revision von Elektrizitätszählern mit mechanischem Messwerk (Münzeinwurf)
Wir beraten Sie gerne zu unseren Dienstleistungen.