Treffen Sie die richtigen Massnahmen für Ihre Bauten
Ein Blitzschutzsystem muss errichtet werden, wenn behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften dies vorschreiben. Ansonsten ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Allerdings kann beim Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden.
Die Planung und Installation dürfen nur von Blitzschutzfachkräften ausgeführt werden. Lassen Sie Ihre Schutzanlage regelmässig überprüfen. Ihr Elektroinstallateur erteilt gerne weitere Auskünfte.
Mit einer Risikoanalyse erstellen wir ein Blitzschutz- bzw. Erdungskonzept, welches technisch und wirtschaftlich auf die Anforderungen des Objektes angepasst ist.