Der Mantelerlass und die Zukunft der erneuerbaren Energien – Electrosuisse
13. März 2024

Der Mantelerlass und die Zukunft der erneuerbaren Energien

Der Mantelerlass oder nach neuer Benennung die «Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» ist bis am 28. Mai 2024 in der Vernehmlassung für Verbände. Am 9. Juni 2024 kann dann das Schweizer Stimmvolk über den Gesetzesentwurf abstimmen.

Das Verordnungspaket beinhaltet verschiedene Massnahmen. Damit sollen die Weichen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energie, insbesondere in der Winterperiode, sowie der elektrischen Netze gestellt werden. Im einzelnen beinhaltet das Paket folgende Änderungen und Inhalte:

  • Energieverordnung (EnV): Besserstellung von Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen in der Raumplanung sowie Effizienzverpflichtung für Energieversorgungsunternehmen. Mittels letzterem sollen Effizienzgewinne von 2 TWh pro Jahr bis 2035 generiert werden, indem Energieversorger über den Strompreis finanzierte Energieeffizienzprogramme an Energieverbraucher anbieten. Schliesslich werden die Möglichkeiten für vom lokalen Energieversorger weitgehend unabhängige Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und lokale Energiegemeinschaften (LEG) erweitert.
  • Energieförderungsverordnung (EnFV): Über das neue Förderinstrument «gleitende Marktprämie» für den Betrieb von Produktionsanlagen erneuerbarer Energie wird ein Ausgleichsfonds geschaffen. Über diesen wird dem Investor ein Defizit zwischen geplantem Energieverkaufspreis zum Investitionszeitpunkt und tatsächlichen Marktpreis zum Erzeugungszeitpunkt gutgeschrieben bzw. ein Überschussertrag abgezogen. Die «Marktprämie» wird nach unterschiedlichen Modellen je nach Art der regenerativen Produktion berechnet.
  • Stromversorgungsverordnung (StromVV): Es wird eine Mindestmenge erneuerbarer Energie eingeführt, welche Energieversorgungsunternehmen an gebundene Kunden liefern müssen. Ferner wird für Energieversorger die Möglichkeit geschaffen, Kosten für notwendige Netzverstärkungen für erneuerbare Energien auf Swissgrid und damit auf den nationalen Netznutzungstarif umzulegen.
  • Winterreserveverordnung (WResV): Neu müssen Stauseen einen Mindestfüllstand aufweisen. Reserven durch andere Energiespeicher oder Lastreduktionen durch Grossverbraucher werden wie anhin über Ausschreibungen beschafft.
  • Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW): Neu ist Swissgrid auch für die Überwachung der Speicherseeniveaus zuständig. Die Aufsicht über Swissgrid in dieser Funktion erfolgt durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.
  • Verordnung über Erweiterung des Herkunftsnachweissystem für Brenn- und Treibstoffe (VHBT): Dies ist eine neue Verordnung, welche in das Paket integriert wurde. Hiermit wird das Herkunftsnachweissystems von Strom auf Brenn- und Treibstoffe erweitert. Die bisher bestehende Biogas-Clearingstelle wird damit ersetzt.
Weitere Informationen
Haben Sie Anregungen oder Inputs zur Vernehmlassung? Kontaktieren Sie uns: