ESTI passt Prüfungsreglement für Art. 15 NIV an – Electrosuisse
29. Oktober 2021

ESTI passt Prüfungsreglement für Art. 15 NIV an

Neues Prüfungsreglement für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15 NIV)

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) passt das Prüfungsreglement für die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Art. 15 NIV zum 1. Januar 2022 an.

Mit dem neuen Reglement wird die Prüfungszulassung für Berufe mit Schweizer und EU-Fähigkeitsausweisen vereinfacht. Die Berufspraxis fällt zukünftig weg. Die geforderte Lektionenanzahl wird von 42 Lektionen auf 56 Lektionen à 50 Minuten erhöht. Neu sind die Erstprüfung sowie die Geräteprüfung prüfungsrelevant.

Es wird nicht mehr unterschieden, welche Erzeugnisse angeschlossen werden sollen. Bei der Anmeldung fällt die Wahl der anzuschliessenden Erzeugnisse somit weg. Das Wissen der Kandidaten muss breiter aufgestellt sein als dies zuvor der Fall war. Für die Schulung muss mehr Zeit aufgewendet werden, da beispielsweise ein Techniker aus der Haushaltsbranche über Motoren ausgefragt werden kann. Oder ein Heizungstechniker muss Fragen zur Geräteprüfung beantworten können.

Das Reglement tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Wer noch nach dem alten Reglement geprüft werden möchte, muss sich bis zum 31. Januar 2022 zur Prüfung anmelden. Repetenten können die Prüfung nach dem bisherigen Reglement zweimal wiederholen. Nach dem 31. Dezember 2024 finden keine Wiederholungsprüfungen nach dem Reglement vom 28. Juni 2018 mehr statt. 

Was bedeutet das neue Reglement für Sie als Bewilligungsträger nach Art. 15 NIV?
Wenn Sie die Prüfung nach dem Reglement vom 28. Juni 2018 oder früher absolviert haben und Ihre Bewilligung gemäss Art. 15 NIV bei einem Stellenwechsel behalten wollen, müssen Sie neu einen zweitägigen Erneuerungskurs besuchen. Oder Sie besuchen den Erneuerungskurs, um von dem Mehrwert, alle Erzeugnisse anschliessen zu dürfen, zu profitieren.

Wie setzen wir das neue Reglement um?
Wir haben mit einem Selbststudium im E-Learning-Format eine optimale Lösung gefunden, um unseren Kursteilnehmenden den Mehrinhalt zu vermitteln. Die Teilnehmer werden mittels E-Learning bestmöglich auf den Präsenzunterricht vorbereitet. Das E-Learning besteht aus sieben Lektionen à 50 Minuten. Die Zeit, wann die Lektionen absolviert werden, kann sich der Kursteilnehmende selbst einteilen. Im Anschluss an die Lektionen findet im E-Learning ein Test statt. Die sieben Lektionen inklusive Test müssen vor dem Präsenzunterricht abgeschlossen werden.

Anmeldung unter: Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV – Prüfungsvorbereitung
Download Voraussetzungen: Voraussetzungen Art. 12ff. NIV
Noch mehr Wissen: Toolbox

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: kurse@electrosuisse.ch