Die Stromversorgung in der Schweiz zeichnete sich bisher durch eine hohe Versorgungssicherheit aus. Nationale Risikoanalysen haben jedoch ergeben, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage aufgrund von klimatischen Veränderungen oder begrenzter Importmöglichkeiten bereits relativ hoch ist. Eine Strommangellage besteht dann, wenn mehrere wesentliche Produzenten ausfallen und ein lang andauernder Energiemangel besteht. In diesem Fall greift OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen unter Aufsicht des Bundes ein.
Der Bund ordnet Bewirtschaftungsmassnahmen an, die das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch auf reduziertem Niveau sicherstellen. Diese Massnahmen will er bei Netzbetreibern und Grossverbrauchern bereits im Voraus geplant wissen, damit er sie im Bedarfsfall rasch und mit vorhersehbarer Wirkung für alle Beteiligten aktivieren kann.
Die Thematik betrifft alle Branchen gleichermassen. Bei einer Kontingentierung werden Einrichtungen, die mehr als 100’000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, dazu aufgefordert, ihren Stromverbrauch zwischen 10% und 30% (maximal 50%) gegenüber der gleichen Zeitperiode des Vorjahres zu reduzieren.