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Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV




Prüfungs-vorbereitung

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.

Inhalt
  • Einführung in die Elektrotechnik
  • Sicherheit im Umgang mit Elektrizität
  • Verordnungen, Normen, Rechte und Pflichten
  • Materialkunde
  • Anlagen, deren Erstellung besondere Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen, Leuchtschriften,
    Signalisationsanlagen usw.)
  • Schlusskontrolle und Protokollierung

  • Veranstal-
    tungs
    ziel

    Die Teilnehmenden kennen die Grundlagen der Elektrotechnik sowie die Eigenheiten und Gefahren der Elektrizität. Sie können mit einfachen Messungen die erstellte Anlage prüfen und eine Schlusskontrolle durchzuführen. Die Teilnehmenden kennen die Anforderungen der Prüfung und sind in der Lage, diese zu bestehen.

     Zielgruppe
  • Liftmonteure
  • Neonmonteure
  • Anlagenbauer
  • usw.

  • Voraus-
    setzungen

    Fähigkeitszeugnis in einem technisch-handwerklichen Beruf und praktische Tätigkeit im Erstellen entsprechender Anlagen. Einzelheiten siehe www.esti.admin.ch

    Die Voraussetzungen für die Zulassung werden durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) geprüft. Bitte reichen Sie zusammen mit der Kursanmeldung das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (Prüfungsanmeldung) und die erforderlichen Beilagen ein. Das ESTI führt die Prüfung, welche nicht während den Kurstagen stattfindet, durch und erteilt nach bestandener Prüfung die Bewilligung.

    Ort

    Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
    Berner Technologiepark, Morgenstrasse 129, 3018 Bern

    Dauer


    7 Tage, jeweils von 9.15 bis 16.15 Uhr

    Daten 2012

    Bern: 16./17./18./23./24. April + 21./22. Mai 2012
    Fehraltorf: 14./15./21./22./23. Mai + 25./26. Juni 2012
    Fehraltorf: 29./30./31. August  + 6./7. September + 11./12. Oktober 2012
    Bern: 18./19./20./25./26.9. + 25./26.10.2012
    Fehraltorf: 17./18./19./25./26.10. + 29./30.11.2012
    Fehraltorf: 5./6./7./12./13.11. + 4./5.12.2012
    Fehraltorf: 11./12./13./18./19.12. + 14./15.1.2013

     Kosten

    CHF 3640.-- für Nichtmitglieder
    CHF 2730.-- für Electrosuisse-Mitglieder und/oder Vertragspartner
    Preise inkl. Verpflegung
    exkl. Kosten für Prüfung (CHF 1400.-) und Bewilligung (CHF 350.-) - unverbindliche Preisangabe für Prüfung und Bewilligung

    Kosten Prüfung pro Kandidat

    Die Prüfung wird durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat durchgeführt und in Rechnung gestellt.

    Leitung 

     

    Urs Schmid, Tel. +41 44 956 12 91

    Abmeldung Bei Abmeldung bis 14 Tage vor dem Kurs werden CHF 90.00 in Rechnung gestellt. Danach oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Ersatzteilnehmer können uns mitgeteilt werden.

    Shop
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    Kontakt

    Electrosuisse, Lucia Sposato Tondolo
    Tel. +41 44 956 12 96
    Fax +41 44 956 12 49

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