Verordnungen stellen das Endergebnis der produktgruppen-spezifischen Umsetzung der EuP-Richtlinie dar. EU-Verordnungen sind ohne eine weitere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten EU-weit rechtsverbindlich. Sie treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, erlauben aber i.d.R. eine Übergangsfrist, die von Produktgruppe zu Produktgruppe unterschiedlich ausfallen kann.
ErP-Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009
EuP-Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005
Änderungen zur EuP-Richtlinie 2005/32/EG vom 11. März 2008
Schweizer Energieverordnung EnV: Revision 2009 mit Mindestanforderungen für Geräte
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Markus Grimmer Savislav Janjevic |
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