Druck Version: Seite: 73900 Datum & Zeit: 24.05.2012 02:56:45 Sprache: DE
Beratung StromVG
Gemäss Entwurf des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) werden die Netzbetreiberinnen verpflichtet, Dritten diskriminierungsfrei den Netzzugang zu gewähren. Sie müssen die Vergütung für die Netznutzung durch Dritte (als Netznutzungsentgelt bezeichnet) berechnen und bekannt geben.
Electrosuisse übernimmt diese Aufgabe für kleinere und mittlere EVU's.
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