Der Eigentümer einer elektrischen Niederspannungs-Installation sorgt dafür, dass diese den Anforderungen an die Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen entspricht. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
Gesetzestext "Anforderungen an den Sicherheitsnachweis (Art. 37 der NIV)"
Der Sicherheitsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a. Adresse der Installation und des Eigentümers;
b. Beschreibung der Installation einschliesslich allfälliger Besonderheiten;
c. Kontrollperiode;
d. Name und Adresse des Installateurs;
e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Artikel 24;
f. Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligungen und Ergebnis
seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen nach Artikel 35 Absatz 3 und
periodischen Kontrollen nach Artikel 36.