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Druck Version: Seite: 64360 Datum & Zeit: 23.05.2012 17:53:30 Sprache: DE |
Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um ein Verwaltungszeichen, das vom Hersteller selbst an Produkten angebracht werden darf und sich an die Zollbehörden in der EU richtet. Es zeigt den Behörden lediglich die EG-Richtlinienkonformität des jeweiligen Produktes an. Obwohl es sich nicht an den Endverbraucher richtet und nicht als Qualitätsnachweis dient, wird das CE-Zeichen in der Praxis oft missverständlicher Weise als eine Art Prüfzeichen gewertet.
Für den Nachweis der Gesamtsicherheit eines Produktes durch die Einhaltung der Sicherheitsnormen ist jedoch weiterhin dessen freiwillige Prüfung und Zertifizierung durch unabhängige Institutionen wie Electrosuisse empfohlen, wenn nicht sogar notwendig.
Für die Einfuhr von Produkten in die Schweiz ist die CE-Kennzeichnung nicht notwendig. Der Nachweis der Gesamtsicherheit eines Produktes ist jedoch identisch zum EU-Raum zu erbringen.
Weiterführende Informationen zu folgenden Themen:
EU-Richtlinienberatung
Konformitätsbewertung
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Markus Grimmer Savislav Janjevic |
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