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Niederspannungs-Installationsverordnung




Die NIV ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Aufgrund der neuen NIV liegt die technische Kontrolle der Niederspannungs-Installationen in der Verantwortung des Eigentümers.

Die NIV unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Installationen:

  • Die "normalen" Installationen, bei welchen der Eigentümer von Installationen
    die Kontrolle einem unabhängigen Kontrollorgan zu übertragen hat.
  • Elektrische Installationen mit besonderem Gefährdungspotential (Spezial-
    installationen) und elektrische  Installationen von Inhabern einer einge-
    schränkten Installationsbewilligung (zum Beispiel für Betriebselektriker),
    für deren Kontrolle der Eigentümer eine akkreditierte Inspektionsstelle
    beantragen muss.

Unsere akkreditierte Inspektionsstelle SIS 072 (pdf, 293 KB) übernimmt für Sie all Ihre Aufgaben gegenüber dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat und dem Netzbetreiber.

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Electrosuisse, Walter Schöller
Tel. +41 44 956 11 84
Fax +41 44 956 12 04

 

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