Die NIV ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Aufgrund der neuen NIV liegt die technische Kontrolle der Niederspannungs-Installationen in der Verantwortung des Eigentümers.
Die NIV unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Installationen:
Unsere akkreditierte Inspektionsstelle SIS 072 (pdf, 293 KB) übernimmt für Sie all Ihre Aufgaben gegenüber dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat und dem Netzbetreiber.