Die EU Richtlinien verlangen, dass der Hersteller eines Produktes alle erforderlichen Massnahmen trifft, damit die Produkte den Anforderungen der EU-Richtlinien genügen.
Der Hersteller hat dabei sicherheitstechnische Prüfungen vorzunehmen und nachzuweisen, dass das Produkt ohne Sicherheitsrisiko in Betrieb genommen und betrieben werden kann. Die sicherheitstechnischen Prüfungen sind nach den entsprechenden EU Richtlinien der harmonisierten europäischen Normen (www.newapproach.org) durchzuführen, die als anerkannte Regeln der Technik gelten.
Bei Serienprodukten sind im Rahmen der Qualitätssicherug auch Stückprüfungen und Endkontrollen durchzuführen.
Für qualifizierte Informationen aus erster Hand in Sachen sicherheitstechnische Prüfungen und Nachweise für die CE-Kennzeichnung und für die Anwendbarkeit der harmonisierten Normen stehen Ihnen Experten von Electrosuisse zur Verfügung.
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Markus Grimmer Savislav Janjevic |
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