Die EU-Richtlinien fordern zum Schutz des Verbrauchers bzw. des Verwenders eines Produktes, dass Produkte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bzw. die grundlegenden Schutzanforderungen hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) erfüllt werden.
Die Einhaltung dieser Forderungen ist durch Massnahmen in der Konzipierungsphase und in der Fertigung sicherzustellen. Die Schutzziele und Forderungen sind in den harmonisierten EU-Richtlinien (www.newapproach.org) festgelegt:
Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V Gleichstrom.
Diese Richtlinie gilt für eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie gegebenenfalls von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen usw., die für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind.
Diese Richtlinie gilt für Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.
Diese Richtlinie gilt für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
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