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Druck Version: Seite: 55190 Datum & Zeit: 17.05.2012 09:01:57 Sprache: DE |
Die Vermeidung von Personen- und Sachschäden hat erste Prioriät. In zweiter Priorität soll die Effizienz gesteigert werden. Die EKAS-Richtlinie 6508 wie auch der Artikel 12 der Starkstromverordnung (StV) verlangen seit dem 1. Januar 2000 von jedem Anlagebesitzer ein Sicherheitskonzept. Durch das Erstellen eines Organisationskonzeptes kann die Sicherheit erhöht und die Effizienz im Betrieb gesteigert werden. Mit periodischer Ueberprüfung der bestehenden Dokumentation und der Situation vor Ort, kann das Konzept verbessert und à jour gehalten werden.
Ihr Anliegen
Unser AngebotMit dem Sicherheits- und Organisationskonzept von Electrosuisse werden für gegebene Betriebssituationen und Ereignisse verbindliche Anleitungen für das Personal geschaffen. Die Hauptaspekte des Konzeptes sind:Ist die Verantwortung und Zutrittsberechtigung bezüglich Arbeits- und Anlagesicherheit geregelt? |