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NISV Elektromagnetische Felder




Die Verordnung über den Schutz nicht ionisierender Strahlung ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft. Sie bestimmt Grenzwerte für neue und bestehende Anlagen und verlangt die Sanierung bestehender Anlagen, bei denen die Grenzwerte bei Volllast überschritten werden.

Immissionsgrenzwert

Der Immissionsgrenzwert 100 µ T muss überall eingehalten werden, wo sich
Menschen aufhalten können.

Anlagegrenzwert

Der Anlagegrenzwert 1 µ T muss an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten
werden (z.B. Wohnräume)

Wir bieten Ihnen Beratung und technische Unterstützung für:

  • Messungen elektrischer und magnetischer Felder
  • Berechnungen elektrischer und magnetischer Felder
  • Erstellen des Standortdatenblattes
  • Bestimmen der optimalen Anordnung der Anlagekomponenten
  • Beratung bezüglich Sanierung
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Electrosuisse, Walter Schöller
Tel. +41 44 956 12
Fax +41 44 956 12 04

 

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