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Niederspannungsinstallationen




Am 1. Januar 2002 ist die Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) in Kraft getreten. Neu liegt die technische Kontrolle der Niederspannungsinstallationen in der Verantwortung des Eigentümers.

Electrosuisse als Generalunternehmer übernimmt für Sie alle Aufgaben gemäss NIV.


Weitere Informationen
Beratung und Kontrollen NIV
Niederspannungs-Installationsverordnung
Spezielle Inspektionen und Beratungen
Nationalstrassen
Sicherheitsnachweis
Permanente Netzqualiätsüberwachung

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Electrosuisse, Willi Berger
Tel. +41 44 956 12 50
Fax +41 44 956 12 04

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